Maskenpflicht am 04.05.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
so wie in allen Bereichen des täglichen Lebens sind auch für unseren Schulbetrieb immer wieder neue Festlegungen erforderlich, weil sich Vorgaben verändern oder weil wir neue Erfahrungen machen.
Es ist gewiss bekannt, dass ich in meiner Funktion als Schulleiter das Hausrecht ausübe.
Dem entsprechend lege ich ab Montag, dem 04.05.2020 eine allgemeine Maskenpflicht im Schulgelände fest.
- Es handelt sich um die Pflicht der Mund- und Nasenabdeckung, so wie sie im Nahverkehr und in Einkaufsstätten schon besteht. (Tuch oder Schal sind auch möglich)
- Der Schutz muss nicht während des Unterrichts getragen werden, wenn Lehrer und Schüler sich auf Ihren Plätzen befinden und damit das Abstandsgebot (1,5m) eingehalten ist.
- Die Mund- und Nasenbedeckung ist insbesondere in den Gängen und Treppenaufgängen erforderlich, da dort die Einhaltung des Mindestabstands teilweise problematisch ist.
- Der Schutz ist in den Hofpausen zusätzlich zur Einhaltung des Mindestabstands zu tragen (Zum essen abnehmbar).
- Die Regelung gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonal, technisches Personal und Gäste
M. Goebel
Schulleiter