Sekundarstufe I - Verordnung
Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I
Die "Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I" (Sek. I - Verordnung) des Landes Brandenburg regelt im Wesentlichen die schulische Ausbildung ab Klasse 7 bis Klasse 10.
Die Regelungen vom 02. August 2007 ( zuletzt geändert am 19. Juli 2011) gelten für Schüler und Schülerinnen, die nach dem Besuch der Grundschule die sogenannte Sekundarstufe I des Gymnasiums besuchen.
Sie definiert insbesondere Richtlinien zur Fächerwahl, zum Unterricht und zu Klassenarbeiten und Prüfungen.
Die aktuelle Fassung ist hier auf den Seiten des Landes Brandenburg nachzulesen bzw. zum Speichern oder Ausdrucken verfügbar.