Schriftliche Abiturprüfung im Fach Mathematik
Wie aus den Medien schon zu entnehmen war, gab es in der schriftlichen Mathematikprüfung des Abiturs eine Aufgabenstellung (Wahlaufgabe), deren Inhalt nicht ausreichend behandelt wurde. Der Prüfungsausschuss hat diesen Sachverhalt für das Elsterschloss-Gymnasium bestätigt.
In Folge dessen hat jede Schülerin und jeder Schüler, die bzw. der an der schriftlichen Prüfung am 03. Mai 2017 teilgenommen hat, am 12. Juni 2017 an der Wiederholungsprüfung teilzunehmen oder bis zum 22. Mai 2017 diesbezüglich eine Verzichtserklärung abzugeben, sodass die Arbeit vom 03. Mai 2017 in die Wertung eingeht.
Die Entscheidung erfolgt in Unkenntnis der Bewertung der Arbeit vom 03. Mai 2017.
Information und Entscheidung erfolgen über ein Formular einschließlich ausführlichem Informationsschreiben, welches jeder betroffenen Schülerin und jedem betroffenen Schüler schriftlich per Post zugesandt wird. Natürlich kann es bei Volljährigkeit auch direkt in der Schule ausgefüllt und unterschrieben werden, muss jedoch von allen unbedingt bis 22. Mai 2017 an der Schule vorliegen. (Sendung unterschrieben per Fax oder gescanntem e-mail-Anhang ist auch möglich)
Goebel
Vorsitzender des Prüfungsausschusses