Aktuelle Corona-Regelungen und Hinweise
Sehr geehrte Eltern,
in der Woche von Montag, dem 22. August 2022, bis einschließlich Freitag, dem 26. August 2022, ist Voraussetzung für das Betreten der Schule am Montag, Mittwoch, Freitag eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis.
Verpflichtet werden die Schüler/innen, die am Präsenzunterricht oder an Prüfungen mit Präsenzpflicht teilnehmen wollen, und die in den Schulen Tätige. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte oder Genesene, die darüber einen Nachweis führen können.
Ungeachtet dessen können sich auch die geimpften und genesenen Schüler/innen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, freiwillig testen. Die Schule hat zum Ende des vergangenen Schuljahres entsprechende Tests ausgegeben. Die Schüler der neuen 7. Klassen haben diese in den Grundschulen erhalten. Dafür wurden Selbsttests angeschafft und an die Schule ausgeliefert. Ihnen entstehen aus der Verpflichtung daher keine zusätzlichen Ausgaben
Wenn jemand keine Testkits bekommen hat, kann er diese im Sekretariat unserer Schule erhalten.
Die Selbsttests sollen zu Hause durchgeführt werden, in der Schule nur in Einzelfällen, wenn die Bescheinigung vergessen wurde. Die Bescheinigung erfolgt auf dem bekannten Formular (Tabelle). Diese steht hier auch aktuell als Download (Anlage 1) zur Verfügung bzw. kann im Sekretariat geholt werden.
Eingesetzt werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Selbsttests für die Hand von Laien, die ohne Unterstützung durch sachkundiges Personal auch von dem jüngeren Schüler/innen unter Aufsicht durchgeführt werden können.
Falls die Testung vergessen wurde, kann sich der Betroffene in der Schule unter Aufsicht nachtesten, wenn Sie dafür die entsprechende Genehmigung erteilt haben. Haben Sie für das Schuljahr 2021/2022 eine solche Erklärung schon gegenüber der Schule abgegeben, brauchen Sie nichts zu tun. Für alle neuen Schüler/innen empfehle ich, bei Einverständnis diese Erklärung bereits am Montag mitzugeben. (Anlage 2)
Mit freundlichen Grüßen
K. Lewandowski
stellv. Schulleiterin
MBJS Testkonzept Schule - Anlage 1 - Bescheinigung Selbsttest-Schüler
MBJS Testkonzept Schule - Anlage 2 - Einverständniserklärung