Testpflicht für alle, die das Schulgebäude betreten
Ab Montag, dem 19.04.2021 müssen alle (Schüler*innen, Lehrer*innen,sonstiges Schulpersonal, Eltern etc.), die eines unserer Gebäude betreten, den Nachweis über einen negativ ausgefallenen Schnelltest vorlegen.
1. Der Test darf maximal 24 Stunden alt sein.
2. Die Testung erfolgt in der Regel zu Hause.
3. Sollte der Nachweis vergessen sein, kann bei Vorliegen einer Elterngenehmigung der Test in der Schule durchgeführt werden (wäre z.B. wichtig für Prüfungsteilnahme).
4. Vorzulegen ist der Test bei mehreren Tagen Anwesenheit jeweils 2 mal je Woche, in der Regel montags und donnerstags, falls am Montag keine Anwesenheit, dann bei erster Anwesenheit.
5. Die Bestätigung des Testergebnisses wird auf den ausgegebenen Blättern durch eine(n) Erziehungsberechtige(n), bei nicht volljährigen Schüler*innen ansonsten selbst per Unterschrift vorgeommen.
6. In der Schule sind ausreichend Tests vorhanden. Über die Klassenleiter*innen oder Tutor*innen werden mindestens bis Ende April Tests in ausreichender Anzahl in verschlossenen Umschlägen den Schüler*innen mitgegeben. Kolleg*innen melden sich bitte bei Bedarf bei Frau Heyde.
7. Die Kontrolle erfolgt nach 4. durch die jeweils in der ersten Stunde unterrichtenden Lehrer*innen.
Martin Goebel
Schulleiter
Anlagen:
Testnachweis, insbesondere vor Prüfungen
Einverständniserklärung zur Testdurchführung in der Schule