Notwendigkeit medizinischer Masken in der Schule
Mit der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 12.02.2021 ist festgelegt, dass auch in den Schulen medizinische Gesichtsmasken getragen werden müssen (OP-Masken oder FFP2-Masken).
Siehe 6. SARS--CoV-2-EindV vom 12.02.2021, §17 und §2.
Da weder für Schüler*innen, noch für Lehrer*innen momentan ausreichend Masken von der Schule bzw. dem Schulträger bereitgestellt werden können, erwarte ich die entsprechende Umsetzung ab Montag, dem 22.02.2021 durch alle Schüler*innen, Lehrkräfte, Besucher u.a..
M.Goebel
Schulleiter